AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Humaify UG (haftungsbeschränkt) für die Nutzung der Humaify Plattform als Software-as-a-Service (SaaS)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Vertragsgegenstand ist die entgeltliche und auf die Dauer des Vertrages zeitlich begrenzte Nutzung des von der Humaify UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Provider“ genannt) auf der Internetseite humaify.de angebotenen telefonischen Sprachagenten (nachfolgend „Telefonagent“ genannt) in Form einer im Rechenzentrum betriebenen und dem Kunden über das Internet zugänglichen Software-as-a-Service-Lösung (nachfolgend „Software“ genannt). Die Software erfasst, verarbeitet und übermittelt die vom Kunden definierten Daten von Anrufern.
(2) Das Angebot des Providers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Der Provider erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Provider ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Das auf der Internetseite humaify.de dargestellte Leistungsangebot des Providers stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar. Es handelt sich vielmehr um eine invitatio ad offerendum, also die unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Vertragsangebot gegenüber dem Provider abzugeben.
(2) Der Kunde kann sein Vertragsangebot gegenüber dem Provider abgeben, indem er diesem seine Daten und den gewünschten Leistungsumfang auf anderem Wege übermittelt. Nach Annahme des Vertragsangebots durch den Provider erhält der Kunde einen individuellen Zahlungslink, über den die vereinbarte Leistung bezahlt werden kann.
(3) Der Provider prüft das Vertragsangebot des Kunden. Innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Eingang des Vertragsangebots erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail, sofern der Provider das Angebot annimmt. Erst mit Zugang dieser Auftragsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Provider und dem Kunden zustande.
(4) Der Provider ist nicht verpflichtet, ein Vertragsangebot des Kunden anzunehmen. Schweigen des Providers gilt nicht als Annahme.
§ 3 Leistungen des Providers
(1) Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der Software in der jeweils aktuellsten, allgemein freigegebenen Version. Die Nutzung erfolgt im Rahmen eines monatlichen Festpreis-Tarifs, der ein bestimmtes Kontingent an Anrufminuten umfasst. Wird das im Vertrag vereinbarte Minutenkontingent überschritten, werden zusätzliche Anrufminuten automatisch gemäß dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis des Providers abgerechnet. Die Software kann pro Vertrag an einer Niederlassung oder Filiale des Kunden eingesetzt werden. Die Nutzung an weiteren Standorten kann vom Kunden entgeltlich hinzugebucht werden.
(2) Der Provider vermittelt dem Kunden den Zugang zu einer vom Provider bereitgestellten, webbasierten Verwaltungsplattform, die über einen Internetbrowser mittels Benutzerkennung und Passwort erreichbar ist. Die Verwaltungsplattform dient der Konfiguration und Verwaltung des Telefonagenten, der Eingabe der durch die Software zu verarbeitenden Informationen sowie der Einsicht in durch den Provider bereitgestellte Statistiken und Auswertungen. Der konkrete Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung, die dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform (z. B. als PDF-Datei) zur Verfügung gestellt wird.
(3) Die erstmalige Bereitstellung der Software erfolgt spätestens innerhalb einer Woche ab Vertragsschluss.
(4) Der Kunde kann die Anzahl der enthaltenen Anrufminuten oder die Nutzung der Software für zusätzliche Filialen bzw. Standorte jederzeit erweitern. Die Abrechnung der erweiterten Nutzung erfolgt automatisch ab dem Folgemonat auf Grundlage des geänderten Nutzungsumfangs. Für die nachträgliche Erweiterung des Leistungsumfangs gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses und der Bereitstellung der Software die Regelungen in § 2 und § 3 Abs. 3, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Vertragslaufzeit und hält diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Regelmäßige Wartungsarbeiten und Verbesserungen werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzbarkeit der Software nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird.
(6) Der Provider stellt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Benutzerdokumentation in elektronischer Form und in deutscher Sprache zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine Dokumentation in anderen Sprachen besteht nicht.
(7) Der Provider ist berechtigt, die Software zu aktualisieren, weiterzuentwickeln oder an rechtliche, technische oder sicherheitsrelevante Anforderungen anzupassen. Dabei werden die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Über wesentliche Änderungen oder Einschränkungen des Leistungsumfangs informiert der Provider den Kunden rechtzeitig. Führt eine solche Änderung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung mit einer Frist von 7 Tagen zum 01. oder 15. eines Monats kündigen.
(8) Der Provider ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählter Subunternehmer zu bedienen, insbesondere für den Betrieb der Serverinfrastruktur oder zur Bereitstellung von Cloud-Diensten. Hierbei kann der Provider auf die Leistungen global agierender Public-Cloud-Anbieter zurückgreifen.
(9) Eine individuelle Anpassung der Software an besondere Bedürfnisse oder IT-Systeme des Kunden schuldet der Provider nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(10) Die Software speichert Kunden- und Anruferdaten in Datenbanken, Gesprächsverläufen und Statistiken zum Anrufaufkommen. Der Provider stellt den hierfür erforderlichen Speicherplatz für die Dauer des Vertragsverhältnisses bereit.
(11) Der Provider trifft dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der gespeicherten Daten. Der Provider übernimmt jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten über diese Daten.
(12) Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher auf den Servern des Providers gespeicherter Daten und kann deren Herausgabe jederzeit verlangen. Die Herausgabe erfolgt in einem gängigen elektronischen Format, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen des Providers entgegenstehen.
§ 4 Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vorzunehmen.
Der Provider verpflichtet sich insbesondere, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die DSGVO und das BDSG) einzuhalten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umzusetzen sowie erforderliche Auftragsverarbeitungsverträge oder Vereinbarungen über gemeinsame Verantwortlichkeiten mit Dritten abzuschließen, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.
Die aktuellen Datenschutzregelungen und Hinweise zur Datenverarbeitung des Providers ergeben sich ergänzend aus der auf der Internetseite des Providers veröffentlichten Datenschutzerklärung unter humaify.de/privacy, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
(2) Gegenüber Dritten ist der Kunde alleine verantwortlich für den Schutz der personenbezogenen Daten. Der Provider ist im Verhältnis zum Kunden Auftragsdatenverarbeiter. Zu diesem Zweck schließen Kunde und Provider einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vorzunehmen, insbesondere dem geltenden Datenschutzrecht entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge und Verträge zu etwaigen gemeinsamen Verantwortlichkeiten mit Dritten abschließen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vorzuhalten, um den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
(2) Gegenüber Dritten ist der Kunde alleine verantwortlich für den Schutz der personenbezogenen Daten. Der Provider ist im Verhältnis zum Kunden Auftragsdatenverarbeiter. Zu diesem Zweck schließen Kunde und Provider einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
(3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit nutzen. Weitergehende Nutzungen sind dem Kunden nicht gestattet.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Die Nutzung der Software setzt voraus, dass sich der Kunde über das vom Provider auf der Internetseite humaify.de/registrierung bereitgestellte Formular anmeldet. Im Rahmen der Registrierung legt der Kunde eine Nutzerkennung und ein Passwort (nachfolgend „Zugangsdaten“) fest, mit denen nach Vertragsschluss der Zugriff auf die Software ermöglicht wird.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person, seinen Kontaktdaten, Bankverbindungen sowie sonstigen für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen zu machen. Änderungen dieser Angaben hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und in verwertbarer Form bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und dem Stand der Technik entsprechend vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Er hat sicherzustellen, dass die Nutzung der Software ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Ein unberechtigter Zugriff oder Verdacht auf Missbrauch ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen. Der Provider haftet nicht für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten durch den Kunden entstehen.
(5) Sofern der Provider dem Kunden Cloud-Speicher zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Kunde, dort keine rechtswidrigen Inhalte oder Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten verstößt. Insbesondere ist es untersagt, Daten oder Eingaben in das Softwaresystem des Providers einzubringen, die bei einer automatisierten Verarbeitung oder Weitergabe Rechtsverletzungen, Diskriminierungen, Beleidigungen oder sonstige Verstöße gegen geltendes Recht bewirken könnten. Erlangt der Provider Kenntnis von einem solchen Verstoß, ist er berechtigt, den betroffenen Kunden vorübergehend von der Nutzung der Software auszuschließen, bis dieser nachweist, dass der Verstoß abgestellt wurde oder kein solcher vorliegt.
(6) Der Kunde hat sämtliche Daten vor deren Nutzung oder Upload in die Software mit dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen auf Schadsoftware zu prüfen. Er ist zudem verpflichtet, dem Provider unverzüglich etwaige Sicherheitsvorfälle, IT-Angriffe oder sonstige Gefährdungen mitzuteilen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software stehen könnten.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, in eigener Verantwortung und in angemessenen Intervallen Datensicherungen durchzuführen, um Datenverluste zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für lokal gespeicherte Daten oder Inhalte, die nicht vom Provider gesichert werden.
(8) Die Einrichtung und Aufrechterhaltung der Anrufweiterleitung von den Telefonanschlüssen des Kunden zu der vom Provider bereitgestellten Rufnummer, über die der Telefonagent erreichbar ist, liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Weiterleitung ordnungsgemäß eingerichtet ist und funktioniert.
§ 7 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich der Nutzungsgewährung an der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
(1) Der Provider haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Provider nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also der Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Kardinalpflicht des Providers ist die softwareseitige Verfügbarkeit des Telefonagenten zur automatisierten Entgegennahme von Anrufen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Entgangene Gewinne des Kunden gelten nicht als vorhersehbarer, vertragstypischer Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie vom Provider schriftlich übernommene Garantien bleiben unberührt.
(4) § 9 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
§ 9 Rechtsmängel, Haftungsfreistellung
(1) Der Provider prüft regelmäßig, ob die von ihm zur Verfügung gestellte Software gegen Rechte Dritter verstößt. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind dem Provider keinerlei Rechtsverletzungen bekannt. Sollte der Kunde während des Vertragsverhältnisses Kenntnis über etwaige Rechtsverletzungen Dritter erhalten, wird er den Provider unverzüglich hierüber informieren. Der Provider verpflichtet sich, den Kunden angemessen zu unterstützen, sollte er von Dritten wegen Rechtsverletzungen durch die Software in Anspruch genommen werden. In diesem Falle verpflichtet sich der Kunde, den Provider vollumfänglich zu informieren und ihm etwaig erforderliche Vollmachten auf erste Anforderung hin zu erteilen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass die auf den Servern des Providers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnung, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
§ 10 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde schuldet dem Provider ein monatliches Entgelt. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem vom Provider auf der Internetseite humaify.de/preise zur Verfügung gestellten Preisverzeichnis. Etwaige berechtigte Minderungen durch den Kunden, werden automatisch mit dem zu zahlenden Entgelt verrechnet.
(2) Beginnt das Vertragsverhältnis im laufenden Monat, schuldet der Kunde für den ersten Monat der Vertragslaufzeit eine zeitratierliche Vergütung.
(3) Das monatliche Entgelt wird entsprechend etwaiger Änderungen durch den Kunden in der Anzahl der Anrufe, der einbezogenen Filialen/Niederlassungen oder sonstigen Änderungen des Leistungsumfangs angepasst.
(4) Der Provider kann die bei der Bestellung vereinbarte Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zum 01.06. und 01.01. eines Kalenderjahres durch Anpassungserklärung in Textform gegenüber dem Kunden nach seinem Ermessen und unter Einhaltung nachfolgender Grundsätze ändern:
Der Provider darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der unter b) genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichen Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichen Indexstand.
Der Änderungsrahmen wird anhand des Indexes der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie bestimmt, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.2, Gruppe J62. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlich werden, ist derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index heranzuziehen, der dem vorgenannten Index am nächsten kommt.
Im Falle einer Vergütungsanpassung durch den Provider kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Anpassungserklärung das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zum 01. oder 15. eines Monats kündigen (Sonderkündigungsrecht). Kündigt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die angepasste Vergütung als vereinbart. Hierauf weist der Provider in der Anpassungserklärung hin.
(5) Die Rechnungsstellung durch den Provider erfolgt monatlich. Soweit nicht anders angegeben, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen rein netto und ohne Skontoabzug zu begleichen.
§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenforderung des Kunden vom Provider anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag mit monatlicher Laufzeit kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Der Vertrag mit einer bindenden Laufzeit von einem Jahr kann von beiden Parteien erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden.
(3) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht für den Provider insbesondere,
im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden nach einmaliger Mahnung,
im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse,
im Fall von fortgesetzten Vertragsverstößen des Kunden, wenn der Provider den Kunden mit einer Abmahnung auf den Verstoß aufmerksam gemacht hat.
(4) Im Falle der Vertragsbeendigung wird der Provider den Kunden angemessen bei der Übertragung der ihn betreffenden, auf den Servern des Providers hinterlegten Daten unterstützen.
(5) Nach der Beendigung des Vertrages wird der Provider sämtliche Daten des Kunden, die auf seinen Servern noch hinterlegt sind, nach einer Frist von 30 Tagen nicht wiederherstellbar und unwiderruflich löschen, es sei denn, der Provider ist durch gesetzliche Vorgaben zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass eine etwaige Datensicherung innerhalb dieser Frist erfolgt. Zurückbehaltungsrechte oder Pfandrechte an den Daten zu Gunsten des Providers bestehen nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelung durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.
(2) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Textform.
(3) Für die Durchführung des vorliegenden Vertrages gilt ausschließlich deutsches Recht.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit dem Kunden auf seinen Wunsch hin eine Übersetzung dieses Vertrages zur Verfügung gestellt wird oder er eine Übersetzung anfertigt und sich aus der Übersetzung Widersprüchlichkeiten zu dem Vertrag in deutscher Fassung ergeben, haben die Regelungen des Vertrages in deutscher Fassung Vorrang.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Brandenburg an der Havel.